Rechtlicher Hintergrund
Erklärung zum Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe–Brandenburg
Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung vom 18. März 1999
Auf Grundlage § 25 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes vom 25. Juni 1992 (GVBI. I S.208), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 1997 (GVBI. I S. 124), gibt der Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung bekannt:
1. Erklärung zum Biosphärenreservat
(1) Teilbereiche des Landkreises Prignitz werden zum Biosphärenreservat erklärt. Das Biosphärenreservat erhält den Namen „Flusslandschaft Elbe-Brandenburg.“ Es ist Bestandteil des von der UNESCO international anerkannten, länderübergreifenden Biosphärenreservat „Flusslandschaft Elbe“.
(2) Das Biosphärenreservat umfasst naturräumlich Teile der Elbniederung, der Perleberger Heide, der Prignitz und der Niederungen der Elbnebenflüsse Löcknitz, Stepenitz und Karthane. Das Biosphärenreservat hat eine Größe von rund 53.333 Hektar. Es beinhaltet folgende Schutzgebiete:
Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiet „Brandenburgische Elbtalaue“, das in seiner Grenzziehung dem Biosphärenreservat „Flusslandschaft Elbe - Brandenburg“ entspricht.
Naturschutzgebiete
1. Werder Besandten
2. Werder Kietz
3. Werder Mödlich
4. Lenzen-Wustrower Elbniederung
5. Gandower Schweineweide
6. Rambower Torfmoor
7. Gadow
8. Kuhwinkel
9. Kranichteich
10. Krötenluch
11. Krähenfuß
12. Elbdeichvorland, Kreis Perleberg
13. Elbdeichhinterland, Kreis Perleberg
14. Mendeluch
15. Mörickeluch
16. Heideweiher
(3) Karten im Maßstab 1:100.000 können beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie beim Landkreis Prignitz, untere Naturschutzbehörde, von jedermann kostenlos während der Dienstzeit eingesehen werden.
2. Zweck des Biosphärenreservats
Zweck der Ausweisung des Biosphärenreservats ist die Bewahrung und Förderung der reichen, überregional bedeutsamen Naturausstattung und der beispielhaften landschaftsverträglichen, nachhaltigen Landnutzung und Regionalentwicklung gemäß des MAB-Programms der UNESCO. Es findet eine länderübergreifende Zusammenarbeit der am Biosphärenreservat „Flusslandschaft Elbe“ beteiligten Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Brandenburg statt.
Das Biosphärenreservat „Flusslandschaft Elbe“ dient daher insbesondere
1. der Erhaltung eines der letzten naturnahen Stromtäler in Mitteleuropa.
2. der Bewahrung, der Wiederherstellung und der Entwicklung einer repräsentativen mitteleuropäischen Flusslandschaft einschließlich des Urstromtals mit ihren abiotischen Elementen und Faktoren ihren vielfältigen und miteinander vernetzten Biotopen und Habitaten, ihrem Reichtum an Pflanzen- und Tierarten und Lebensgemeinschaften und ihrer naturbedingten Eigenart und Schönheit.
3. der Erhaltung und Wiederherstellung stromtypischer Ökosysteme mit ausgeprägter Flussauendynamik sowie der Entwicklung eines Netzes weitgehend naturnaher Lebensräume, insbesondere von Waldflächen.
4. der Erhaltung und Entwicklung eines internationalen Zugvogelkorridors für westpaläarktische Vogelarten.
5. der Erhaltung und Entwicklung einer historisch gewachsenen Kulturlandschaft, ihrem reichen Natur- und Kulturerbe, ihrer Nutzungsvielfalt und dem sich daraus ergebenden Nutzungspotential als Lebens- Arbeits- und Erholungsraum der Menschen.
6. der Entwicklung einer länderübergreifenden und regionalen Planung.
7. der Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung, einschließlich der Förderung einer umwelt- und sozialverträglichen sowie nachhaltigen Landnutzung.
8. der Förderung der angewandten Forschung, der Umweltbeobachtung als Datenbasis für ein nationales und internationales Monitoringsystem sowie der Umweltbildung.
9. der Einwerbung und dem gezielten Einsatz von Mitteln zur Pflege und Entwicklung des Gebietes aus Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union.
3. Trägerschaft, Verwaltung
Träger des Biosphärenreservats „Flusslandschaft Elbe -Brandenburg“ ist das Land Brandenburg. Das Biosphärenreservat wird von der Landesanstalt für Großschutzgebiete gemäß Paragraph 58 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes verwaltet. Die Landesanstalt für Großschutzgebiete ist Träger öffentlicher Belange. Die Biosphärenreservatsverwaltung Flusslandschaft Elbe – Brandenburg hat ihren Sitz in 19322 Rühstädt, Neuhausstraße 9, im Landkreis Prignitz.
4. Wirksamwerden
Die Erklärung zum Biosphärenreservat wird mit der Veröffentlichung im Amtsblatt im Sinne des Paragraph 25 Abs. 1 des Brandenburgischen Naturschutzgesetz wirksam.
Potsdam, den 18. März 1999 Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung (a.D.), Dr. Eberhard Henne