Aktiv für die Natur – Biosphäre sucht wieder engagierte Bundesfreiwillige

Ab April wird in der Verwaltung des UNESCO-Biosphärenreservats Flusslandschaft Elbe-Brandenburg wieder ein Platz im Bundesfreiwilligendienst frei, ab November ein weiterer. Vielfältige Aufgaben in den Bereichen Tourismus oder Biotop- und Artenschutz, Verwaltung, Forstwirtschaft und Öffentlichkeitsarbeit erwarten die Freiwilligen.

Uta von Wangenheim hat ihren Bundesfreiwilligendienst (BFD) im vergangenen Jahr absolviert. Während ihrer Zeit in der Biosphäre unterstützte sie die Verwaltung im Sekretariat, bei der Arbeit im Geoinformationssystem oder bei praktischen Aufgaben im freien Gelände, beispielsweise beim Streichen von Aussichtstürmen. Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit konnte sie bei der Betreuung von Ständen auf verschiedenen Veranstaltungen ebenso sammeln wie beim Verfassen von Pressemitteilungen. Auch die neuen Bundesfreiwilligen können ihre vielfältigen Aufgaben je nach Vorwissen und Interesse wählen: Uta von Wangenheim, die den BFD direkt nach dem Abitur absolviert hat, war daran interessiert, in möglichst verschiedenen Fachgebieten Eindrücke zu sammeln. Dabei gefielen ihr besonders die Arbeit in der Natur, die Ruhe und die Störche in Rühstädt. Nach ihrem BFD hat sie ein Studium der Mathematik in Jena begonnen. Der Natur bleibt sie trotzdem treu: Im Nebenfach hat sie Ökologie belegt.

Vorwissen oder Fachkenntnisse sind für den Bundesfreiwilligendienst nicht nötig, ein Führerschein sollte vorhanden sein. Zimmer zum Wohnen können in der Verwaltung bereitgestellt werden.

Bewerber für den Bundesfreiwilligendienst in Rühstädt sollten über 18 Jahre alt sein und Interesse an naturschutzfachlichen Themen, Einsatzbereitschaft sowie eine selbständige Arbeitsweise mitbringen. Ein Höchstalter gibt es nicht, auch ältere Bewerber sind gern gesehen. Die Bewerbung ist direkt an das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe-Brandenburg, Neuhausstraße 9 in 19322 Rühstädt, zu richten.

Gebiet

  • Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe

Meldung vom 10.03.2020