Angeln an der Elbe - Wichtige Fragen und Antworten zum Angeln im Biosphärenreservat

Momentan gibt es in unserer Region eine Debatte, wie weit der Pflege- und Entwicklungsplan des Biosphärenreservats beliebte Freizeitaktivitäten wie Angeln, Baden und Spazierengehen entlang des Elbufers einschränkt. Es gibt offensichtlich viele offene Fragen, die wir beantworten möchten. Die drängendste Frage möchten wir zuerst beantworten: Aufgrund des aktuell guten Erhaltungszustandes der betreffenden Zug- und Rastvögel besteht mittelfristig kein Anlass für die Ausweisung von Ruhezonen.

Übersicht der Fragen:

Warum gibt es einen Pflege- und Entwicklungsplan für das Biosphärenreservat?

Welche Bedeutung hat das Angeln im Biosphärenreservat?

Welchen Schutz haben Zug- und Rastvögel im Biosphärenreservat?

Welche Aussagen trifft der Pflege- und Entwicklungsplan zum Thema Angeln und Ruhezonen?

Wie geht es konkret weiter im Themenfeld Artenschutz – Ruhezonen – Angelnutzung?

 

Warum gibt es einen Pflege- und Entwicklungsplan für das Biosphärenreservat?

Der Pflege- und Entwicklungsplan für das UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe - Brandenburg ist ein strategischer Plan für die nachhaltige Entwicklung des Biosphärenreservats – für Mensch und Natur. Der Pflege- und Entwicklungsplan spricht keine Verbote aus, hat weder den Charakter einer Verordnung noch eines Gesetzes. Er ist die Grundlage für die Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele des UNESCO-Biosphärenreservates. Der Pflege- und Entwicklungsplan berücksichtigt dabei bestehende gesetzliche Vorgaben wie das Europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 (EU-Vogelschutzrichtlinie und EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ), das Bundesnaturschutzgesetz sowie das Brandenburgische Naturschutzausführungsgesetz.

Der Pflege- und Entwicklungsplan wurde in enger Abstimmung mit dem Kuratorium des Biosphärenreservats erstellt, welches eine begleitende und beratende Funktion ausübt.

Der Pflege- und Entwicklungsplan und die darin beschriebenen Maßnahmen sind offen und frei für alle zugänglich. Bevor eine Maßnahme tatsächlich umgesetzt wird, erarbeitet die Verwaltung des Biosphärenreservats immer gemeinsam mit allen Beteiligten die konkreten Schritte aus. Erst wenn ein von allen getragener Kompromiss gefunden ist, kann eine Maßnahme erfolgreich umgesetzt werden. Schließlich ist die Verwirklichung der nachhaltigen Entwicklungsziele eine Gemeinschaftsaufgabe.

Welche Bedeutung hat das Angeln im Biosphärenreservat?

Angeln ist in einem Gebiet wie der Elbtalaue eine fest etablierte Nutzung und außerdem ein wichtiger Bestandteil der kulturellen Identität.

Der Kreisanglerverband Perleberg e.V. gehört zu den anerkannten Naturschutzverbänden in Brandenburg und ist für das Biosphärenreservat der regionale Kooperations- und Ansprechpartner beim Thema Angeln. Gemeinsame Ziele liegen klar auf der Hand: eine intakte Natur mit gesunden und reichhaltigen Fischbeständen sind die Grundvoraussetzung für das Angeln. Die Ausübung aller Formen des waid- und hegegerechten Angelns sowie die Erhaltung und Pflege der Natur, die Hege der Fischbestände unter Beachtung des Tier- und Artenschutzes sowie die Zusammenarbeit zwischen den entsprechenden Vereinen, Verbänden und Behörden sind sowohl für die Anglerschaft als auch für das Biosphärenreservat von hoher Bedeutung.

Der Kreisanglerverband Perleberg e.V. ist Mitglied im Kuratorium des Biosphärenreservats.

Welchen Schutz haben Zug- und Rastvögel im Biosphärenreservat?

Für Zug- und Rastvögel stellt die brandenburgische Elbtalaue eines der wichtigsten Rast- und Überwinterungsgebiete in Mitteleuropa dar. Daher trägt das UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe - Brandenburg eine besondere Verantwortung für den Schutz dieser Arten und ist in seiner Gesamtheit seit 1997 als Europäisches Vogelschutzgebiet „"Unteres Elbtal" ausgewiesen (entsprechend EU-Vogelschutzrichtlinie). Die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der in der Richtlinie aufgeführten Vogelarten ist in einem Europäischen Vogelschutzgebiet sicherzustellen. Dazu gehören Rastvögel wie Blässgänse, Graugänse, Tundra-Saatgänse, Weißwangengänse, Zwerg- und Singschwäne. In anderen Worten: Maßnahmen zum Schutz von Vögeln werden im Vogelschutzgebiet nur dann durchgeführt, wenn der Erhaltungszustand einer Art dies erforderlich macht.

Welche Aussagen trifft der Pflege- und Entwicklungsplan zum Thema Angeln und Ruhezonen?

Der Pflege- und Entwicklungsplan in den Fachbeiträgen Fauna und Planung übernimmt die im Fachplan für das Vogelschutzgebiet getroffenen Aussagen. Erweiterte oder verschärfende Regelungen werden durch den Pflege- und Entwicklungsplan nicht getroffen.

Nachzulesen sind die vorgesehenen Maßnahmen für den Schutz der einheimischen Fauna im Pflege- und Entwicklungsplan unter dem Kapitel A 1.3 / A 2.3.

Zu Missverständnissen führt offenbar eine als generelles Betretungsverbot für Angler gedeutete Aussage im Anhang 1 zum Pflege- und Entwicklungsplan . Hier wird unter Verweis auf eine positive Wechselwirkung mit der Landwirtschaft das Ziel der „Einrichtung von Ruhezonen in ausgewählten Bereichen entlang der Elbe“ beschrieben, „in denen vom 1.10. bis 31.3. von 2 Stunden vor der Abenddämmerung bis 1 Stunde nach der Morgendämmerung Angeln eingeschränkt ist“. Die „räumliche Umsetzung der Maßnahme beschränkt sich auf das Umfeld der regelmäßig genutzten Schlafplätze für Rastvögel unter Berücksichtigung von Deichüberfahrten für Angler und Fischerei an gewidmeten Wegen“. Eine zeitliche Umsetzung der Maßnahme wird als „mittelfristig“ beschrieben. Es sind keine kurzfristigen Aktivitäten geplant. Im Falle einer Umsetzung würde die Verwaltung dies im Kontakt u.a. zu den Angelverbänden abstimmen.

Wie geht es konkret weiter im Themenfeld Artenschutz – Ruhezonen – Angelnutzung?

Die Anzahl der geschützten Arten sowie deren Nutzungsverhalten der Schlafplätze unterliegen immerwährender Veränderung. Daher sind die Entscheidungen zur Notwendigkeit der Einrichtung von Ruhezonen sowie deren räumliche Ausdehnung ständig an den aktuell festgestellten Erhaltungszustand der geschützten Vogelarten im Gebiet anzupassen.

Aufgrund des guten Erhaltungszustandes der betreffenden Zug- und Rastvögel besteht kein Anlass für die Ausweisung von Ruhezonen.

Wir haben ein großes Interesse an einem Dialog und fachlichen Austausch mit den Anglern. Obwohl es aktuell aufgrund des guten Erhaltungszustands der Vogelarten keinen Anlass für die Ausweisung von Ruhezonen gibt, möchten wir die Zusammenarbeit mit der Anglerschaft vertiefen und die Partnerschaft stärken. Wir sind der Überzeugung, dass dies eine gute Grundlage darstellt, gemeinsam auf die Entwicklung der Erhaltungszustände geschützter Vogelarten in der Zukunft zu reagieren und so ein nachhaltiges Miteinander von Angeln und Artenschutz im Biosphärenreservat gestalten können.

 

 

 

 

Gebiet

  • Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe

Meldung vom 17.02.2020