Natura 2000

FFH Gebiete

Das Land Brandenburg hat die Verpflichtung Arten und Lebensräume, die gemäß der FFH-Richtlinie der EU geschützt sind, in einem guten ökologischen Zustand zu erhalten, bzw. in einen solchen zu versetzen. Hierfür wurden die Gebiete mit dem Vorkommen dieser geschützten Arten und Lebensräume an die EU gemeldet und damit Bestandteil des Natura 2000 Netzwerkes.

Auch die EU-Vogelschutzgebiete gehören dazu. Ziel der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) ist die Sicherung der Artenvielfalt durch Erhaltung der natürlichen Lebensräume (eingeteilt in sog. Lebensraumtypen) sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen sind dabei zu berücksichtigen.

In den gemeldeten Gebieten gilt für die Lebensraumtypen und Artenvorkommen ein so genanntes Verschlechterungsverbot, d.h. der heutige ökologische Zustand soll sich nicht verschlechtern. Für die Natura 2000 Managementplanung werden zunächst die Lebensraumtypen und Artenvorkommen erfasst und ihr Erhaltungszustand bewertet. Vorhandene Beeinträchtigungen und Konflikte werden ermittelt.

SPA Gebiet

Die Flusslandschaft Elbe ist ein international bedeutsames Rast-, Überwinterungs- und Durchzugsgebiet für Vögel. Darüber hinaus haben viele, inzwischen deutschlandweit selten gewordene Vogelarten wie Weiß- und Schwarzstorch, Fisch- und Seeadler hier ihre angestammten Brutreviere. Deshalb wurde das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe-Brandenburg in seiner Gesamtheit zum Europäischen Vogelschutzgebiet (Special Protected Area) "Unteres Elbetal" erklärt. Die Grundlage dafür bildet die 1979 erlassene EU-Vogelschutzrichtlinie. Mit Inkrafttreten des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes vom 1. Juni 2013 sind alle Vogelschutzgebiete in Brandenburg gesetzlich geschützt.